Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Willkommen auf unserer Hinweisgeberplattform. Ihre Sicherheit und Integrität sind uns wichtig. Unser Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, vertraulich und anonym auf potenzielles Fehlverhalten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften hinzuweisen.
Warum ein Hinweisgebersystem?
Unser Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensethik. Es ermöglicht uns, Missstände frühzeitig zu erkennen und zu beheben, um ein sicheres und faires Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Was können Sie melden?
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Korruption und Bestechung
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Betrug und Diebstahl
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Diskriminierung und Belästigung
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Verstöße gegen Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften
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Sonstige gesetzeswidrige Handlungen
Was sollten Sie nicht melden?
Wie funktioniert es?
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Meldung abgeben: Sie können Ihre Hinweise über unser sicheres Online-Formular einreichen.
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Vertraulichkeit: Ihre Identität bleibt geschützt. Alle Meldungen werden anonym behandelt, sofern Sie dies wünschen.
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Bearbeitung: Jede Meldung wird sorgfältig geprüft und bearbeitet. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Hinweise ernst genommen und angemessen verfolgt werden.
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Rückmeldung: Sie erhalten eine Rückmeldung über den Stand der Bearbeitung Ihrer Meldung, sofern Sie Kontaktdaten hinterlassen haben.
Wie werden Ihre Daten geschützt?
Alle Angaben zu Ihrer Person werden vertraulich behandelt.
Unser Hinweisgebersystem erfüllt die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Alle Meldungen werden durch Vertrauenspersonen entgegengenommen und verantwortungsvoll verarbeitet, bevor sie an unsere zuständige interne Stelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden.
Die Dokumentation Ihrer Meldung wird spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, soweit gesetzliche Regelungen der Löschung nicht entgegenstehen.
Drohen Ihnen Nachteile, wenn Sie einen Hinweis geben?
Hinweisgebende Personen unterliegen arbeitsrechtlichem Schutz, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung an die interne Meldestelle hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die von ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Meldungen, die einen Verstoß oder den Verdacht eines Verstoßes gegen eine in § 2 HinSchG genannte Vorschrift zum Gegenstand haben, lösen den gesetzlichen Schutz vor Repressalien gemäß § 36 HinSchG aus. Auch weitere, vor allem branchenspezifische Vorschriften, sehen einen Repressalien Schutz für hinweisgebende Personen vor.
Nachteile dürfen hinweisgebende Personen auch dann nicht erleiden, wenn sich ein gemeldeter Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellt.
Ihre Verantwortung
Durch Ihre Meldung tragen Sie aktiv zur Aufrechterhaltung unserer hohen Standards bei. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.
Hier gelangen Sie zum Hinweisgebersystem der Konrad Pumpe GmbH.
Externe Meldestellen
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldung bei einer externen Meldestelle abzugeben, z.B.: